§ 1 Vertrag

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem TITV Greiz den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einem Seminar an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das TITV Greiz zustande. Dieser bedarf keiner besonderen Form.


§ 2 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen des TITV Greiz ergibt sich aus der Seminarbeschreibung. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.


§ 3 Rücktritt/Stornierung

Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn kann die Anmeldung kostenlos vom Kunden storniert werden. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Erfolgt die Stornierung der Seminarteilnahme bis 1 Woche vor Seminarbeginn, so werden 20 % der Seminargebühr, mindestens jedoch 30,- € zur Zahlung fällig. Bei Stornierung der Seminarteilnahme danach und bei Nichterscheinen des Teilnehmers entsteht die volle Seminargebühr. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Die Absage von Seminaren, z. B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen unvorhersehbaren Umständen durch das TITV Greiz bleibt vorbehalten. Nicht zu umgehende Absagen werden so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des TITV Greiz beruhen.


§ 4 Rechnungsstellung

Die Rechnung wird dem Teilnehmer vor dem Seminar zugestellt. Die Teilnahmegebühr ist mit dem Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, ohne jeglichen Abzug.


§ 5 Urheberrecht

Ausgegebene Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des TITV Greiz vervielfältigt werden.


§ 6 Erfüllungsstand/Gerichtsstand/Recht

Erfüllungsort für alle Leistungen des TITV Greiz ist dessen Sitz in Greiz. Gerichtsstand ist Greiz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Greiz, Juni 2007